Quelleninformationen

Quelle: Landeshauptarchiv Schwerin
Ancestry.com. Mecklenburg-Schwerin Volkszählung, 1867 [Datenbank online]. Provo, UT, USA: Ancestry.com Operations Inc, 2006.
Ursprüngliche Daten: Mecklenburg-Schwerin (Großherzogtum). Volkszählungsamt. Volkszählung am 3. Dezember 1867. Landeshauptarchiv Schwerin. 5.12-3/20 Statistisches Landesamt (1851-1945).

 Mecklenburg-Schwerin Volkszählung, 1867

Mecklenburg-Schwerin war ein Herzogtum, das 1701 durch die Teilung des Herzogtums Mecklenburg geformt wurde. 1815 wurde es zum Großherzogtum. 1867-1868 trat es dem Norddeutschen Staatenbund und der deutschen Zollunion bei. Das Gebiet des ehemaligen Großherzogtums von Mecklenburg ist nun Teil des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Nordosten Deutschlands.

Der Deutsche Zollverein führte regelmäßig Volkszählungen durch. Mit diesen statistischen Erhebungen sollte in erster Linie ein Überblick über die abgabenpflichtige Bevölkerung und die wehrpflichtigen Männer gewonnen werden. Solche Volkszählungen wurden nach einheitlichem Muster durchgeführt. Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin beteiligte sich 1867 das erste Mal daran.

Vor diesem Zeitpunkt hatte es bereits zwei umfassende Volkszählungen gegeben. Die erste, im Jahr 1819 durchgeführte Erhebung war vom Deutschen Bund, dem Vorläufer des Norddeutschen Bundes, angeordnet worden, um die Militärkontingente der einzelnen Territorien für die Zwecke des Bundes genau ermitteln zu können. Im Gegensatz zu den späteren Volkszählungen wurden 1819 der Grundbesitz sowie der Geburtsort und die Dauer der Ortsanwesenheit registriert. Die zweite, im Jahr 1866 durchgeführte Volkszählung war durch den zwischen Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz 1863 vereinbarten Zollverein notwendig geworden, um die sich an der Bevölkerungszahl orientierenden Eingangszölle festzulegen. Diese Zählung orientierte sich bereits weitgehend an den Merkmalen der hier vorliegenden Zählung von 1867.

Stichtag für diese Erhebung war die Nacht vom 2. zum 3. Dezember 1867. Beauftragte Zähler gingen mit sogenannten Haushaltslisten in den ihnen zugeteilten Bezirken von Haus zu Haus und trugen alle Personen ein, die sich zu diesem Zeitpunkt in der betreffenden Wohnung oder dem Haus aufhielten. In einer Nachtragsliste wurden auch diejenigen Personen vermerkt, die zum Zeitpunkt der Zählung abwesend waren aber zu dem erfassten Haushalt gehörten.

Von jeder Person wurde der Vorname und der Nachname, das Geschlecht, das Geburtsjahr, die Religionszugehörigkeit, der Familienstand, der Beruf bzw. der soziale Stand, die Staatsangehörigkeit, der Grund bzw. die Art des Aufenthalts am Zählungsort und besondere körperliche Kennzeichen festgehalten.

Solche ausführlichen Haushaltslisten haben sich für den vorliegenden Bestand im Landeshauptarchiv Schwerin vornehmlich für die Landgemeinden erhalten. In den größeren Städten ergibt sich ein anderes Bild: Hier sind nur sogenannte Kontrolllisten überliefert. Darin ist nur der Haushaltsvorstand namentlich aufgeführt. Alle anderen im Haushalt lebenden Personen sind in diesen Kontrolllisten nur zahlenmäßig nicht aber namentlich erfasst. Zu diesen Personen gibt die Volkszählung keine weiteren Auskünfte.

Auf der Grundlage der Volkszählung von 1867 wurde für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin eine Einwohnerzahl von insgesamt 560 668 Personen ermittelt. Davon lebten 193 882 Personen in den Städten.

Zur Handhabung der Haushaltslisten lesen Sie bitte die Erläuterungen.