Quelleninformationen

Ancestry.com. Hessen, Deutschland, ausgewählte Geburtsregister 1851-1901 [Datenbank online]. Lehi, UT, USA: Ancestry.com Operations, Inc., 2016.
Ursprüngliche Daten: Geburtenregister und Namensverzeichnisse. Hessisches Landesarchiv, Marburg, Deutschland, Europäische Union.

 Hessen, Deutschland, ausgewählte Geburtsregister 1851-1901

Informationen zur Sammlung

Diese Sammlung enthält Geburtsregister von zahlreichen Gemeinden, die heute im Bundesland Hessen liegen. Der Umfang und die Zeitspanne der Geburtsurkunden variiert. Die Aufzeichnungen für Frankfurt a. Main beginnen bereits 1851. Für einige Gemeinden liegen nur wenige Jahrgänge vor. Welche Orte und Laufzeiten enthalten sind, erfahren sie über die Box „Diese Sammlung durchsuchen“.

Die seit dem 13. Jahrhundert bestehende und im Laufe der Zeit territorial gewachsene Landgrafschaft Hessen wurde nach dem Tod des Landgrafen Philipp des Großmütigen im Jahre 1567 nach damaligem Erbrecht unter seinen vier Söhnen aufgeteilt und es bildeten sich zunächst die Linien Hessen-Kassel, Hessen-Darmstadt, Hessen-Marburg, Hessen-Rheinfels. Da die letzten beiden Linien kinderlos blieben, gingen diese Gebiete an die verbleibenden Linien über. Diese Teilung Hessens bestimmte seine wechselvolle Geschichte bis zur Vereinigung zum Land „Großhessen“ im Jahre 1945 und zur Gründung des Bundeslandes am 1. Dezember 1946.

Geburts-, Heirats- und Sterberegister sind in den damaligen preußischen Provinzen, zu denen auch viele hessische Gemeinden dieser Sammlung gehörten, von den örtlichen Standesämtern ab dem 1. Oktober 1874 eingerichtet worden. Die Register sind chronologisch in der Regel als jahrgangsweise gebundene Sammlung von Dokumenten angelegt, die zusammenfassend als “Personenstandsregister” bezeichnet werden. Die Personenstandsregister der nicht preußischen Gemeinden in Hessen beginnen ab dem 1. Januar 1876. Ergänzend sind gelegentlich alphabetische Namensverzeichnisse erstellt worden. Die verpflichtende staatliche Beurkundung des Personen- oder Zivilstandes der gesamten Bevölkerung besteht seitdem neben den traditionell weiterhin geführten Kirchenbüchern.

Informationen zu den Dokumenten

Die Geburten sind auf vorgedruckten Formularen beurkundet, die vom Standesbeamten handschriftlich ausgefüllt wurden. Dabei weicht meistens das Geburtsdatum von dem der Beurkundung ab. Je nach verwendeten Formularen und individuellen Formulierungen des Beamten sind folgende Angaben zu finden:

  • Laufende Nummer des Dokuments
  • Datum der Beurkundung
  • Anzeigende Person: Beruf, Vornamen, Nachname, Mädchenname, Wohnort/Adresse, Konfession
  • Mutter: Vornamen, Nachname, Mädchenname, Ehemann, Konfession, Wohnort/Adresse
  • Kind: Geburtsdatum, Zeitpunkt der Geburt, Geschlecht, Vornamen
  • Unterschriften

Informationen zur Benutzung

Jedes Dokument umfasst in der Regel eine Seite. Am Rand können nachträglich eingefügte Notizen zu weiteren Ereignissen aus dem Leben des Kindes vermerkt sein. Diese werden auch als “Beischreibungen” bezeichnet und sind nicht über die Suchmaske erschlossen. In den Fällen, in denen das Kind bei der Geburt noch keine Vornamen erhalten hat, sind diese in der Beischreibung nachgetragen worden. Bei der anzeigenden Person handelt es sich oft um eine Hebamme oder den Vater des Kindes. In der Box „Diese Sammlung durchsuchen“ kann zunächst die Gemeinde, danach die Laufzeit der Register ausgewählt werden.